Dies ist auch ausdrückliche Empfehlung des Arbeitskreis Fraktionszuwendungen der hessischen Revisionsämter: „Dagegen dürfen die Haushaltsmittel nicht der Finanzierung von Parteien und Wählervereinigungen dienen; eine verdeckte Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig (BVerfGE 20, 56, 104; NJW 1966, 1499). Insbesondere ist es den Fraktionen verfassungsrechtlich verwehrt, die ihnen für die Finanzierung des Aufwandes ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zur Finanzierung des Wahlkampfs der Partei oder der Wählervereinigung zu verwenden.“
„Diesen Vorgaben werden die Grünen nicht gerecht. Es ist schon besonders dreist, wie hier Steuergeld für Parteizwecke eingesetzt wird. Den Grünen ist offenbar das Gespür abhandengekommen, zwischen Stadt und Partei zu trennen.“, so Hanno Benz. Er nannte das „ einen sehr ernsten Vorgang“ und mahnte eine saubere Trennung zwischen Wahlkampf und Grüner-Fraktionsarbeit an. Er kündigte eine juristische Überprüfung an. „Wir fordern die Grünen auf, dieses Faltblatt nicht weiter zu verwenden und die dafür der Grünen-Fraktion entstandenen Kosten dem Kreisverband der Grünen in Rechnung zu stellen.“