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Thema Patientenverfügung stößt auf großes Interesse

5. Mai 2007
Justizministerin Brigitte Zypries

Justizministerin Brigitte Zypries (MdB) referierte im „Schwanen“

Über 60 Interessierte folgten am Samstag, dem 28. April der Einladung der SPD und der Arheilger Arbeiterwohlfahrt zu einer Vortrags und Gesprächsrunde zum Thema Patientenverfügung mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Hanno Benz, Vorsitzender der Arheilger SPD leitete die Runde. Zusammen mit Alexander Pfeiffer, Rechtsanwalt aus Darmstadt, beantwortete Zypries zu diesem sensiblen Thema Fragen.

Die Patientenverfügung erklärt, wie der Betroffene, der sich im Krankheitsfall nicht mehr selbst äußern kann behandelt werden möchte, und wie weit die lebenserhaltenden Maßnahmen gehen sollen. So rät Zypries beispielsweise davon ab, auf vorgedruckten Formularen nur Kreuzchen zu machen. Besser ist es, individuelle Schriftstücke aufzusetzen. Der Hausarzt, Selbsthilfegruppen oder die Kirche helfen beim formulieren. Darüber hinaus sollte auch eine Vertrauensperson miteinbezogen werden, die im Zweifelsfall als Berater zur Verfügung stehen kann. „Es gibt eine Vielzahl von Formulierungsmöglichkeiten.“ Ihr Ministerium hat als Hilfe eine Broschüre mit möglichen Textbausteinen und zu beachtenden Aspekten herausgegeben. Ist die Patientenverfügung fertig formuliert und unterschrieben, sollte man laut Zypries parallel dazu einen Bevollmächtigten bestimmen, der dem behandelnden Arzt im Zweifelsfall bei der Auslegung der Verfügung zur Seite steht. Geschieht das nicht, springe der Staat ein. „Unser Recht geht nämlich nicht davon aus, dass ein Angehöriger automatisch bevollmächtigt ist.“ Man solle jemanden wählen, dem man vertraut. Das könnten auch mehrere Personen sein.

Eine Beglaubigung durch einen Notar ist übrigens nicht nötig. Wem das aber wichtig ist, der kann sich für drei Euro das Schriftstück am Ortsgericht beglaubigen lassen. „Ich rate auch, sich die Verfügung alle zwei Jahre durchzulesen und wiederholt zu unterschreiben. Damit macht der Verfasser deutlich, dass die getroffenen Entscheidungen noch seinen Wünschen entsprechen“, so Zypries.

Die Veranstaltung in Arheilgen zog zwar überwiegend ältere Zuhörer an, doch machte Zypries deutlich, dass jeder sich damit befassen sollte, denn im Zweifelsfall sind Ärzte und auch Angehörige froh über eine Patientenverfügung. Wer weitere Informationen möchte, kann sich unter der Telefonnummer 01888-5800 im Bundesjustizministerium melden. Auf der Homepage des Ministeriums gibt es unter der Rubrik „Ratgeber und Broschüren” auch Textbausteine, die bei der Formulierung helfen können.