Einstimmiger Beschluss auf der Mitgliederversammlung
Die SPD Arheilgen hat sich auf ihrer Mitgliederversammlung am 28. Juni 2024 für die Prüfung eines AfD-Verbots ausgesprochen. In ihrem einstimmigen Beschluss fordern die Arheilger Sozialdemokraten die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass das Bundesinnenministerium die Erfolgsaussichten eines AfD-Parteienverbotsverfahrens sorgfältig prüft. Parallel hierzu soll sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine überparteiliche demokratische Mehrheit mit dem Ziel eines Verbotsverfahrens engagieren.
Ausgangspunkt für den Beschluss der Arheilger SPD bildet die im Januar 2024 aufgedeckte Teilnahme der AfD an den sogenannten „Potsdamer-Treffen“, bei welcher über die Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland diskutiert wurde. In der Folge kam es in mehreren deutschen Städten zu Demonstrationen gegen die AfD mit über drei Millionen Teilnehmern. Auch in Darmstadt und Arheilgen fanden auf dem Karolinenplatz und dem Löwenplatz Demonstrationen gegen Rechtsextremismus und für Toleranz und demokratisches Miteinander statt.
Feinde der Demokratie und Menschenwürde
Zum Beschluss der Arheilger SPD erklärt deren Vorsitzender Tim Sackreuther: „Seit dem Potsdamer-Treffen ist endgültig klar, dass es sich bei der AfD um keine gewöhnliche Partei handelt. Dort sind Feinde unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats aktiv, die das Prinzip der Menschenwürde missachten. Das Grundgesetz bietet zur Verteidigung der Demokratie das Instrument des Parteienverbots an. Als Arheilger Sozialdemokraten vertreten wir die klare Auffassung, dass es jetzt an der Zeit ist, dieses Instrument zu prüfen und die AfD mit allen legitimen Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen.“
Alltagsnöte der Menschen ernst nehmen
Nach einem Inputvortrag zur rechtlichen Ausgangslage eines AfD-Verbotsverfahrens durch die Juristin Dr. Eleanor Benz (SPD-Potsdam) wurden die Notwendigkeit, der Zeitpunkt und die gesellschaftlichen Auswirkungen eines AfD-Verbots diskutiert. Neben der Einleitung eines Verbotsverfahrens bleibt es weiterhin geboten, in Parteien, Vereinen, in der Nachbarschaft und am Arbeitsplatz gegen Rassismus, Antisemitismus und antidemokratisches Verhalten Stellung zu beziehen. Die SPD-Arheilgen wird sich weiter den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und den Alltagsnöten der Menschen stellen. Dafür wird sie wie bisher den Austausch mit den Arheilgern suchen, um gemeinsam Lösungen für die Sorgen und Themen vor Ort zu finden. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag gegen das Erstarken von Extremisten und Populisten.
Parteienverbotsverfahren sind ein Mittel der Wehrhaften Demokratie gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes. Über ein Parteienverbot beschließt das Bundesverfassungsgericht mit 2/3-Mehrheit. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat. Parteien können in Deutschland verboten werden, wenn sich diese nachweislich für die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einsetzen. Das Parteienverbot soll verhindern, dass das Privileg der Parteienfreiheit dazu missbraucht wird, die Freiheit anderer zu zerstören und die parlamentarische Demokratie auszuhöhlen. Bisher wurden in Deutschland die faschistische Sozialistische Reichspartei (1952) und die Kommunistische Partei Deutschlands (1956) verboten.