Seit 1994 ist die Grünpfeil-Regelung Bestandteil der Straßenverkehrs-Ordnung, zwischen 1999 und 2002 hielten sie Einzug auf Darmstadts Straßen: Teichhausstraße/Landgraf-Georg-Straße, Kasinostraße/Bleichstraße, Frankfurter Straße/Kasinostraße, Heidelberger Landstraße/Reuterallee, Frankfurter Landstraße/Messeler Straße, Frankfurter Landstraße/ Untere Mühlstraße, Frankfurter Landstraße/Messeler Parkstraße, Mainzer Straße/Michaelisstraße, Neckarstraße/Elisabethenstraße. Doch schon im September 2000 musste der erste Grüne Pfeil wieder entfernt werden: Steigende Unfallzahlen sprachen dagegen. Jetzt hat Stadtrat Dieter Wenzel weitere sieben entfernen lassen: Frankfurter Landstraße/Messeler Parkstraße, Frankfurter Landstraße/Messeler Straße, Frankfurter Landstraße/Untere Mühlstraße und Mainzer Straße/Michaelisstraße.
Über die Gründe ließ sich jetzt Stadtverordneter Hanno Benz (SPD) in einer Kleinen Parlamentarischen Anfrage von Stadtrat Dieter Wenzel informieren. „Die Grünpfeil-Regelung ist eine komplexe und anspruchsvolle Regelung der Straßenverkehrsordnung, die das Rechtsabbiegen bei Rot an sorgfältig ausgewählten Knotenpunkten mit Lichtsignalanlage unter Beachtung festgelegter Verhaltensvorschriften – insbesondere der Anhalte- und Sorgfaltspflicht – erlaubt”, so erläutert Wenzel das allgemeine Problem. Die Beurteilungen und Meinungen über Nutzen und Risiken dieser Anwendung, so meint er, gingen sowieso auseinander. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit bei der Einführung der Grünpfeil-Regelung in Darmstadt 1999 und einer ausreichenden Eingewöhnungsphase würde die Anhaltepflicht von den Autofahrern noch immer nicht ausreichend beachtet. Langzeituntersuchungen in Wiesbaden und Bielefeld hätten gezeigt, das 80 bis 90 Prozent der Autofahrer dieser Pflicht nicht nachkämen. „Stichprobenartige Verkehrsbeobachtungen in Darmstadt und telefonische Beschwerden von Fußgängern und Radfahrern bestätigen dies”, so Wenzel. Außerdem habe die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit, bestehend aus Stadtplanungsamt, Polizei und Straßenverkehrsamt auf die Schwachstellen hingewiesen und in Frage gestellt, ob sich diese Einrichtung bewähren würde. Auch dem Fazit einer Untersuchung der Bundesweiten Arbeitsgruppe Grünpfeil, wonach den begrenzten lokalen Vorteilen hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Verkehrsablauf und Umweltbelastungen ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotenzial gegenüber stehe, könne sich Wenzel nicht verschließen, wie er dem Stadtverordneten mitteilt.
An der Kreuzung Landgraf-Georg-Straße/Teichhausstraße wurden von der Polizei in diesem Jahr bereits zwei Unfälle mit Personenverletzungen gemeldet, die in direktem Zusammenhang mit der Grünpfeil-Regelung stehen. Deshalb wird, so Wenzel, auch diese Regelung dort demnächst aufgehoben.
– Presseamt Darmstadt 26.08.2004 –