Sozialdemokraten begrüßen Entscheidung
Mehr LKWs, mehr Durchgangsverkehr mit unangepasster Geschwindigkeit und deutlich mehr Lärm müssen die Anwohner der Messeler Straße und der Jägertorstraße ertragen, seitdem das Tempolimit auf diesen Arheilger Verkehrswegen per Gerichtsentscheid aufgehoben wurde. Das Verwaltungsgericht hatte 2002 entschieden, dass die Tempo-30-Zone in der Messeler- und Jägertorstraße nicht rechtens ist. Es sei unzulässig innerörtliche Hauptverbindungsstraßen mit Tempo 30 zu beschränken, führten die Richter damals zur Begründung des Urteils aus. Seitdem galt wieder Tempo 50 als Höchstgeschwindigkeit.
Ampelanlagen schützen Fußgänger
„Leider ließ das Verwaltungsgerichtsurteil keinen Spielraum um ein Tempolimit von 30 km/h oder 40 km/h wieder einzuführen.„ erläutern der Arheilger SPD Vorsitzende Hanno Benz und der Stadtverordnete Horst A. Härter. Deshalb hatte die SPD im Stadtparlament einen Antrag eingebracht, der die Stadt Darmstadt aufforderte die Verkehrssicherheit durch die Errichtung von Bedarfsampeln zu erhöhen. Jetzt hat der Magistrat unter Federführung von Baudezernent Dieter Wenzel den Einbau zweier so genannter Fußgängerschutzanlagen auf der Höhe der Jägertorstraße/Bornstraße sowie an der Bushaltestelle „Am Trinkbrunnenpfad” beschlossen. „Damit wird die Sicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer insbesondere für Kinder auf dem Weg von und zur Schule erheblich verbessert” zeigen sich Benz und Härter zufrieden.
Dem großen Engagement einer Initiative von Anwohnern ist es zu verdanken, dass das Thema seit der Urteilsverkündung nicht von der Tagesordnung verschwunden ist. Mit phantasievollen, von Kindern gestalteten Plakaten hatte die Initiative immer wieder die Autofahrer zur freiwilligen Temporeduktion angehalten. „Dieser vorbildliche Einsatz steigert die Verkehrssicherheit für alle Arheilger und sollte auch in anderen Bereichen Schule machen.„ so die beiden Kommunalpolitiker abschließend.