Inge Wettig-Danielmeier, Schatzmeisterin der SPD, erklärt zu den Ausführungen des CDU-Präsidiums und des ehemaligen CDU-Vorsitzenden, Dr. Helmut Kohl, vom vergangenen Freitag:
1.- Beide Stellungnahmen bestätigen unsere Vermutungen aus den letzten Wochen, dass die CDU-Deutschland und die CDU-Hessen seit 1971 gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Seitdem hat die CDU nach Zeugenaussagen falsche Rechenschaftsberichte vorgelegt.
Bestanden die Verstöße zunächst nur darin, dass die Einnahmerechnung nach §24 (Parteiengesetz, alt) und die Benennung der Spender über 20.000 bzw. 200.000 DM gefälscht waren, so ist diese Praxis nach dem 1.1.1984, als Verschärfungen der Rechenschaftspflichten der Parteien in Kraft traten, noch ausgeweitet worden. Seit dem 1.1.1984 hat die CDU eine umfassende, ausgeklügelte Schattenwirtschaft außerhalb ihrer veröffentlichten Rechenschaftsberichte geführt. Diese Praxis hat offensichtlich auch im Wahljahr 1998 fortbestanden.
2.- Nach diesen Stellungnahmen besteht für uns der begründete Verdacht, dass die CDU ihr nicht zustehende Zahlungen aus dem zwischen 1984 und 1993 bestehenden Chancenausgleich der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten hat. Die anderen politischen Parteien wären dadurch benachteiligt worden.
3.- Es ist einer politischen Partei nicht verboten, Auslandskonten zu halten. Sie verstößt aber gegen das Parteiengesetz, wenn sie Einnahmen aus diesen Konten nicht veröffentlicht.
4.- Die Einlassungen des ehemaligen CDU-Vorsitzenden, Dr. Helmut Kohl, in Fernsehinterviews haben weitere Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Verwicklung in die Parteispendenaffäre ausgelöst. Die von ihm behauptete Unkenntnis über Auslandskonten und die damit verbundene Spenden- und Verwaltungspraxis vermag nicht zu überzeugen. Dr. Kohl galt immer als besonders gut informierter Parteivorsitzender, der auch über Details der Organisation und der Finanzen bescheid wußte.
5.- Die CDU muß neben der immer noch lückenhaften Aufklärung endlich systematische Korrekturen in ihrer Struktur vornehmen, um solche Vorgänge unmöglich zu machen und zu einer demokratischen innerparteilichen Kontrolle zu kommen. Sie kann das nicht unzureichend besetzten Kommissionen überlassen. Ihre Lähmung schadet allen demokratischen Organisationen
Berlin, den 07. Februar 2000