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630 DM Jobs. Für Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt.

1. Februar 1999

”Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nehmen immer mehr zu. Aber, liebe Freunde, ein System sozialer Sicherung, das seine Finanzierung im wesentlichen an die nichtselbständige Beschäftigung knüpft, muß zerstört werden, wenn ein immer größerer Teil versicherungsfrei wird und ein kleiner werdender Teil immer höhere Beiträge verkraftet. Daran kann auch Herr Westerwelle nichts ändern” ( CDU Parteitag, 13.-15.10.97 )

Recht hat er – der Wolfgang Schäuble

Nur getan hat er nichts, weil die FDP immer mit dem Bruch der Koalition gedroht hat.

Im Gegenteil: Die Grenze für Arbeit ohne soziale Sicherung wurde von Jahr zu Jahr angehoben.

Die Folge: Steigende Arbeitslosigkeit durch Vernichtung regulärer Arbeitsplätze; Milliardenausfälle bei der Rentenkasse, Millionen arbeiten ohne Anspruch auf Rente.

Wir haben Menschen mit geringen Verdiensten geschützt.

Eine geringfügige Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Damit haben nun Millionen Arbeitnehmer nicht nur wie bisher schon Anspruch auf Urlaub, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder genießen Kündigungsschutz, sie sind nun auch zumindest in der Rentenversicherung sozial geschützt. Ausnahmen für kurzzeitbeschäftigte ( Studenten, Saisonkräfte ) bleiben bestehen.

Aber wir haben diese Jobs nicht abgeschafft.

Wir wollen allerdings Menschen, die aus welchen Gründen auch immer auf den Verdienst der 630 Mark Jobs angewiesen sind, die Ausübung einer solchen Tätigkeit weiter ermöglichen. Darum müssen zum einen die Arbeitgeber 12 % Beiträge zur Rentenversicherung und wo ein Beschäftigter gesetzlich krankenversichert ist, auch 10 % zur Krankenversicherung zahlen. Der Beschäftigte erhält dadurch Leistungsansprüche in der Rente und wenn er 7,5 % RV Beitrag dazuzahlt auch den vollen Schutz der Rentenversicherung.

Zudem bleiben diese Jobs grundsätzlich steuerfrei. Wer nur auf einen 630 DM Job im Monat angewiesen ist, erhält so das volle Entgelt. 

Aber auch dabei muß es gerecht zu gehen.

Bei denjenigen, die zusätzlich zu anderen Einkünften sich einen Nebenverdienst durch einen 630 DM Job sichern, konnte jedoch aus Gründen der Steuergerechtigkeit nicht auf eine Steuerpflicht verzichtet werden. Wer Überstunden leistet, muß diese in der Regel ebenfalls versteuern. Ausgenommen sind die saisonalen Beschäftigungsverhältnisse von 50 Tagen im Jahr oder 2 Monaten und die steuerfreien Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätige bei Sportvereinen, Wohlfahrtsverbänden usw. bis zur Höhe von derzeit 2400,- DM jährlich.

Steuerpflicht heißt aber noch lange nicht, daß am Ende jeder und jede steuerlich tatsächlich belastet wird. Zum einen kann der Arbeitgeber weiterhin die Lohnsteuer von 20 % zzgl Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal an das Finanzamt abführen und aus eigener Tasche bezahlen. Zum anderen muß derjenige, der den 630 DM Job am Jahresende mit der Einkommenssteuer veranlagt, nur dann tatsächlich Steuern bezahlen, wenn er einschließlich aller Einkünfte mehr verdient als ihm durch Werbungskostenpauschale, Arbeitnehmerfreibetrag usw. von der Steuerschuld abgezogen wird.

Ein alleinstehender Rentner muß z.B. für seinen 630 DM Nebenverdienst erst dann Steuern zahlen, wenn er mehr als 3000 DM Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht. Befürchtungen vieler Betroffener, es würde sich für sie nicht mehr lohnen, einen 630 DM Job als Nebentätigkeit auszuüben, werden sich als gegenstandslos erweisen, wenn die tatsächliche Steuerschuld am Ende des Jahres festgestellt wird.

Wo das Problem liegt:

Wenn allerdings Arbeitgeber, um die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge aufbringen zu können, nun die bisher bezahlte Pauschalsteuer auf die Beschäftigten abwälzen, dann müssen diese finanzielle Einbußen hinnehmen. Dies war allerdings bisher auch möglich.

Darum fordern wir:

Viele Arbeitgeber, die bisher Vollzeitarbeitsplätze in 630 DM Jobs aufgespalten haben, haben nun die Möglichkeit, wieder mehr sozialversicherungspflichtige Arbeit anzubieten. Zumindest können sie ohne große Probleme mehr Teilzeitjobs anbieten. Dies lohnt sich auch für die betroffenen Beschäftigten, die dann statt eines oder gar mehreren 630 DM Jobs eine Teilzeitstelle erhalten. 

Was noch zu tun ist:

Durch das jahrelange Nichtstun der Kohlregierung hat sich eine Praxis herausgebildet, nach welcher der 630 DM Job in manchen Bereichen das ”normale Arbeitsverhältnis” geworden ist. Mit der notwendigen Neuregelung herrscht Unsicherheit und sind Probleme mit der Umsetzung des Gesetzes entstanden. Darum werden wir die Anwendung des Gesetzes in der Praxis sorgfältig begleiten und dort, wo Schwierigkeiten auftreten, diese beseitigen.